Alle Leistungen, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören, werden als individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL-Leistungen) bezeichnet.
Diese ärztlichen Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht finanziert und müssen daher von den Versicherten selbst bezahlt werden. Zu diesen individuellen Gesundheitsleitungen gehören alle Leistungen, die vom Patienten selbst oder den Eltern ausdrücklich gewünscht werden.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir diese Leistungen aufgrund entsprechender Gerichtsurteile (Landgericht Berlin AZ 103 O 80/10) nicht unentgeltlich erbringen dürfen und sie deswegen in Rechnung stellen.
Die Abrechnung erfolgt laut der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Auch für Privatversicherte gilt, dass Leistungen, die über das medizinisch Notwendige hinausgehen, nur dann abgerechnet werden dürfen, wenn die Patienten der Leistung ausdrücklich zustimmen.
In unserer Praxis werden folgende IGeL-Leistungen auf Wunsch durchgeführt:
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Ultraschall-Check up in jedem Alter
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Gesundheits-Check mit EKG und Labordiagnostik
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Atteste für Krippe, Kindergarten, Hort oder Schule
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Sport-Atteste
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Tauglichkeitsuntersuchungen
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Atteste für Auslandsaufenthalte oder Behörden
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Reisemedizinische Beratung und Medikamenten-Verordnung (beispielsweise Malaria-Prophylaxe)
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Reise-Impfungen (beispielsweise Hepatitis A und Typhus)
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Meningokokken B Impfung
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Amblyopie-Screening
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Impf-Titer Bestimmungen
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Andere Präventionsmaßnahmen, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen stehen
In unserer Kinderarztpraxis stellen wir Ihnen gern weitere ausführliche Informationen und eine Kostenübersicht der IGeL-Leistungen zur Verfügung.